Allgemeine Geschäftsbedingungen
für Dienstleistungen der Firma L.U.A. GmbH & Co. KG
1.
Geltungsbereich
Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte der Dienstleistungsfirma L.U.A. GmbH & Co. KG – nachstehend Dienstleister genannt – mit seinem Vertragspartner – nachstehend Auftraggeber – genannt.
Soweit einzelvertragliche Regelungen bestehen, welche von den Bestimmungen dieser AGB abweichen oder ihnen widersprechen, gehen die einzelvertraglichen Regelungen vor.
2.
Vertragsgegenstand
2.1
Die Vertragsparteien vereinbaren die Zusammenarbeit gemäß der spezifischen, individual- vertraglichen Vereinbarung. Ein Arbeitsvertrag ist von den Parteien nicht gewollt und wird nicht begründet.
2.2
Für die Abgaben der Sozialversicherung oder steuerliche Belange trägt der Dienstleister selbst Sorge und stellt den Auftraggeber von eventuellen Verpflichtungen frei.
2.3
Es steht dem Dienstleister frei, auch für andere Auftraggeber tätig zu werden.
3.
Auftrag / Begleitschein
3.1
Der Kunde fügt zu den abgegeben Proben einen Auftrag oder Begleitschein (Material, Probenbezeichnung, Nr-. et…)
4.
Stornierung eines Auftrages
4.1
Auftrag kann innerhalb von 5 Werkstagen storniert werden.
4.2
Die bis Zeitpunkt der Stornierung gefallenen Analysenkosten und sonstige Aufwendungen werden dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.
4.3
Eine fristlose Kündigung durch unserer Firma aus wichtigem Grunde ist möglich. Ein wichtiger Grund liegt beispielsweise vor, wenn der Auftraggeber mit zwei fälligen, aufeinander folgenden Zahlungen im Verzug ist und nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist nicht leistet der Auftraggeber nach Abschluss des Vertrages in Vermögensverfall gerät (Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz), es sei denn, es wurde bereits ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt.
5.
Leistungsumfang, Pflichten der Vertragspartner
5.1
Die vom Dienstleister zu erbringenden Leistungen umfassen die beauftragten Leistungen.
5.2
Der Auftraggeber informiert sich selbständig durch das Internet oder durch sonstiges anerkanntes Quellen über die fachliche Kompetenz unsere Firma. Eine zusätzliche infos desbezüglich ist durch uns nicht notwendig.
5.3
Unsere Firma führte keine Tätigkeiten im Rahmen der fremden Überwachung durch.
5.4
Der Dienstleister stellt die zur Leistungserbringung erforderlichen Gerätschaften und das nötige Personal. Die Parteien sind bemüht, bei der Erbringung der jeweiligen Leistung durch Austausch von Erfahrungen zu unterstützen, um einen reibungslosen und effizienten Arbeitsablauf für beide Parteien zu gewährleisten.
5.5
Reklamation
Der Auftraggeber kann innerhalb von 5 Werkstagen nach Erhalt der Leistung eine schriftliche Reklamation bei unserer Firma einreichen.
Die schriftliche Reklamation kann durch unsere Firm bearbeitet, erst wenn:
5.5.1 eine Sachliche Begründung.
5.5.2 Gegenanalysen von einem vor Gericht anerkannten Labor. Die Feststoffproben für die Gegenanalysen müssen aus der aktuellen und unveränderten Entnahmestelle durch einen unabhängig und vom Gericht anerkannten Probenehmer gezogen werden. Die entnommen werden durch einen anerkannten Baustofflabor bei 102-105 °C getrocknet und gemahlen (0-2 mm). Das Baustofflabor stellt danach 3 Proben je 1 kg her.
Der Auftraggeber bekommt eine Probe, unsere Firma eine und das Fremdlabor eine Probe.
Nach vorlagen die Ergebnisse unserer Firma und des Fremdlabor können die Ergebnisse verglichen werden.
Die Vergleichbarkeit und die zulässige Abweichung sind aus dem Kenndaten des jeweiligen Analysenverfahren zu entnehmen.
Bei Wasser oder flüssigen Materialien werden Proben (jeweils 3x) aus der geleichen entnahmestelle gezogen und in Abhängigkeit der zu analysierenden Parameter konserviert. Die konservierten und bei 4-8 °C in Kühlbox dem Auftraggeber übergeben. Der Auftraggeber liefert im gleichen Tag die Proben an unsere Firma an ein r vom Gericht anerkannten Fremdlabor.
Nach vorlagen die Ergebnisse unserer Firma und des Fremdlabor können die Ergebnisse verglichen werden.
Die Vergleichbarkeit und die zulässige Abweichung sind aus dem Kenndaten des jeweiligen
6.
Preise und Zahlungsbedingungen
6.1
Dienstleistungen werden zu dem im individuellen Vertrag aufgeführten Festpreis nach Beendigung oder bei Vereinbarung der Vergütung auf Zeit- und Materialbasis monatlich fällig und berechnet, soweit nicht im Vertrag eine andere Rechnungsstellung vereinbart ist.
6.2
Angegebene Schätzpreise für Dienstleistungen auf Zeit- und Materialbasis, insbesondere in Kostenvoranschlägen sind unverbindlich. Die einer Schätzung zugrundeliegenden Mengenansätze beruhen auf einer nach bestem Wissen durchgeführten Bewertung des Leistungsumfangs.
6.3
Die Umsatzsteuer wird mit dem zur Zeit der Leistung geltenden Umsatzsteuersatz in Rechnung gestellt.
6.4
Rechnungen sind bei Erhalt ohne Abzug zahlbar. Ist der Rechnungsbetrag nicht innerhalb von 30 Tagen nach dem Rechnungsdatum eingegangen, ist der Dienstleister berechtigt Verzugszinsen geltend zu machen. Die Verzugszinsen betragen 5 % p.a. über dem zur Zeit der Berechnung geltenden Basiszinssatz.
7.
Haftung
7.1
Der Dienstleister haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Der Dienstleister haftet ausschließlich nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
Der Schadensersatzanspruch können für fehlerhafte Analysenwerte muss zunächst gemäß Punkt (5.6.2) nachgewiesen und durch nicht anfechtbares Urteil geltend gemacht werden.
7.2
Die Regelung des vorstehenden Absatzes (7.1) erstreckt sich auf Rückerstattung der Analysenkosten.
8.
Gerichtsstand
Für die Geschäftsverbindung zwischen den Parteien gilt ausschließlich deutsches Recht. Hat der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder in einem anderen EU-Mitgliedstaat, ist ausschließlich Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag unser Geschäftssitz.
So erreichen Sie uns
L.U.A. GmbH & Co. KG
Karl-Liebknecht-Str. 102
D-03046 Cottbus
Telefon: 03 55 / 47 40 25
Telefax: 03 55 / 47 40 72
E-Mail: lab-mat@t-online.de
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